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Von Seiten der Gesetzgebung ist wohl geplant, dass in allen Bereichen mit Bargeldgeschäften die Kassen umzurüsten sind. Und zwar dahingehend, dass die Finanzbehörden – auch ohne vorherige Ankündigung – die Möglichkeit haben, ein Unternehmen zu überprüfen. Das würde dazu führen, dass alle Unternehmen, die mit , oder Kassensystemen ausgestattet sind, erneut investieren müssen. Und zwar dahingehend, dass ein zertifiziertes Modul für den Zugriff durch Finanzbehörden nachinstalliert wird, oder aber dass eventuell in eine komplett neue Anlage der im Unternehmen investiert werden muss. Aber warum eigentlich nicht? Das einzig ärgerliche daran könnte sein, dass der Unternehmer selbst die Investition tätigen muss. Aber wenn eben diese ohnehin ansteht, warum dann nicht gleich in die neueste Technologie investieren? Egal ob Hotelgewerbe, Gastronomie oder Einzelhandel: überall gibt es „schwarze Schafe“. Und solange ein Unternehmer sich nichts vorzuwerfen hat, kann er doch einer Betriebsprüfung gelassen entgegen sehen. Und da macht es doch gleich einen guten Eindruck, wenn nicht nur die allgemeine Betriebsausstattung einem aktuellen Standard entspricht. Was spricht dagegen, wenn ohnehin Investitionen zu tätigen sind, von vornherein in zum Beispiel neueste zu investieren, die dem Gesetzgeber möglicherweise sogar schon einen Schritt voraus sind und eben jenen geplanten Gesetzentwurf schon berücksichtigen? Das zeigt doch, dass der Unternehmer nichts zu verbergen hat. Und dem Kunden dürfte es nicht weiter auffallen, ob die dem neuesten Standard entspricht oder der geplanten Gesetzgebung gar einen Schritt voraus ist. Dem Kunden fällt nur die äußere Erscheinung auf. Und hier der auffälligste Unterschied ist, ob es sich um eine herkömmliche Registrierkasse handelt (die ja zumindest in großen Betrieben überholt ist), oder ob es sich um eine handelt, die die Warenumsätze mit Hilfe eins Scanners erfassen kann. Der Kunde kann auch nicht erkennen, ob es sich um ein Kassensystem handelt, welches mit mehreren oder allen möglichen Bereichen des Unternehmens verbunden ist. Aber das ist ja auch nicht nötig. Für den Kunden ist ausschließlich wichtig, dass er eine Rechnung oder einen Kaufbeleg bekommt, wo alle relevanten Vorgänge erkennbar sind. So muss zum Beispiel die im Einzelhandel einen Beleg können, der jeden einzelnen Artikel mit dazugehörigem Nettopreis ausweist, die aktuelle Mehrwertsteuer ist als Einzelbetrag auszuweisen, und der zu zahlende Endbetrag muss erkennbar sein. Auch müssen Name und Anschrift des Händlers sowie das Datum des Einkaufs gut erkennbar auf dem Beleg erscheinen. Dass dies aber von herkömmlichen – genutzt zum Beispiel beim Bäcker oder Kiosk um die Ecke – ebenso gut geleistet werden kann wie von modernsten Kassensystemen, die von großen Konzernen genutzt werden, ist in jedem Fall klar. Lediglich die Investition in eben jenes zusätzliche Modul für die Datenspeicherung für die Finanzbehörden ist für so manchen Unternehmer ein vielleicht nicht nur ärgerliches sondern auch teures Unterfangen.

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