Alle Betriebe mit Bargeldumsätzen sind auf die Unterstützung durch ein Kassensystem oder eine Registrierkasse angewiesen, um die Umsätze in einer täglichen Abrechnung zusammenzufassen. Regelmäßig und meist unangekündigt führen Finanzbehörden eine Betriebsprüfung durch, um die betriebliche Buchhaltung auf eine korrekte Buch- und Kassenführung hin zu überprüfen. Da sind natürlich auch sämtliche Belege, die ein Kassensystem erstellt, innerhalb der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen vorzulegen, ebenso wie sämtliche anderen Belege wie Rechnungen und Lieferscheine. Die Kassenführung kann bei einem modernen Kassensystem auch über die Kassensoftware erledigt werden, so dass kein gesondertes Anwendungsprogramm angeschafft werden muss. Insbesondere spart das erhebliche Investitions- und Folgekosten, wenn auch die Restliche Buchhaltung über die Kassensoftware gebucht wird, was für ein modernes Kassensystem kein Problem ist. Für den Back-Office-Bereich werden alle nötigen Daten zur Verfügung gestellt, die zur Verbuchung notwendig sind. Im Frontbereich moderner POS-Kassensysteme wird den Kunden lediglich bekannt, dass ein Kassensystem mit einem Scanner die Barcodes ausliest und mit Daten aus der Software verknüpft und dem jeweiligen Verkaufsvorgang zuordnet. Dass zum Beispiel die Waagen der Fleischabteilung in einem Supermarkt ebenfalls dem Kassensystem zuarbeiten, dürfte ebenfalls leicht erkennbar sein. Denn die von den Waagen ausgedruckten Bons sind nicht nur leserlich mit den Mengen-, Waren- und Preisangaben versehen, sondern auch mit einem Barcode bestückt, der wiederum vom Scanner erkannt wird. Auch ein Pfandautomat druckt in dieser Form Bons aus, die als Gutschrift dem Verkaufsvorgang zugeordnet und im Kassensystem entsprechend verarbeitet werden. Auch diese Verbuchungen im Kassensystem werden bei einer Betriebsprüfung auf Richtigkeit hin geprüft und im Zweifelsfall beanstandet. Da die meisten Betriebe aber korrekt arbeiten, dürfte es so viele Gründe zur Beanstandung nicht geben. Dennoch wird derzeit ein Gesetz auf den Weg gebracht, dass die Nachrüstung mit einem sogenannten Fiskalspeicher in einem Kassensystem ebenso erfordert wie für jede andere Kasse und Registrierkasse auch. Damit sollen Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung erschwert und uninteressant werden.
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